Arbeitsrecht Augsburg

Silke Haarmann ist seit 1998 als Rechtsanwältin zugelassen und ab 2001 schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht tätig. Im Jahr 2009 ist ihr aufgrund der besonderen Fachkenntnis und Tätigkeit in diesem Bereich von Seiten der Rechtsanwaltskammer München der Titel Fachanwältin für Arbeitsrecht verliehen worden.

Das Arbeitsrecht ist ein interessantes und vielschichtiges Rechtsgebiet, welches Berührungspunkte zum Sozialrecht, Gesellschaftsrecht, und Fragen der Unternehmensführung hat. Es sind vielfältige Aspekte die bei der Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern beachtet werden müssen.

Dabei stellt es eine Herausforderung in der Arbeitsrechtsberatung dar, die verschiedenen Rechtsfolgen aus der jeweiligen Sicht zu beleuchten:

Aus der Perspektive des Arbeitnehmers ergeben sich häufig arbeitsrechtliche Fragestellungen bereits im Rahmen des Bewerbungsverfahrens: liegt möglicherweise eine Diskriminierung wegen des Alters, wegen einer Schwerbehinderung oder Behinderung, oder wegen einer Religionszugehörigkeit vor, welche Rechte hat ein/e Bewerber/in insbesondere aus dem AGG im Rahmen des Bewerbungsverfahrens? Können möglicherweise Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, in welcher Höhe und besteht ein Anspruch auf Einstellung?
Aus der Sicht des Arbeitgebers muss ein solcher Anspruch natürlich erst einmal grundsätzlich verhindert werden, es stellt sich aber dann die Frage der richtigen bzw. maßvollen Reaktion auf einen geltend gemachten Schadensersatzanspruch, die ein erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht entsprechend beantworten kann.

Gestaltung von Arbeitsverträgen

Bei der Vertragserstellung haben Arbeitnehmer naturgemäß wenig Einflussmöglichkeit auf die konkrete Arbeitsvertragsgestaltung. Es ist auch hier ratsam, die häufig aus Textbausteinen und Klauseln zusammengesetzten Arbeitsverträge durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht auf ihre Wirksamkeit nach den AGB überprüfen zu lassen, um ein späteres böses Erwachen zu verhindern. Andererseits ist es auch eine Herausforderung, die konkreten Bedürfnisse eines Arbeitgebers zur Ausgestaltung seines Direktionsrechtes in einen Arbeitsvertrag bestmöglich mit aufzunehmen.

Vom Gesetzgeber sind verschiedene arbeitsrechtliche Vertragstypen vorgegeben, die Umsetzung erfolgt meist durch den Arbeitgeber. Ob nun ein befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag, Teilzeitarbeitsverträge oder der hiermit verknüpfte Anspruch auf Teilzeitarbeit, der Anspruch auf Vollzeitarbeit, die Arbeit auf Abruf oder die Tätigkeit im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung erfolgen soll: dies alles sind interessante Themengebiete aus dem Arbeitsrecht, mit jeweils unterschiedlichen Voraussetzungen und Problemkreisen. So unterliegt der Anspruch auf Teilzeit für Pflegende oder auch für Eltern in Elternzeit eigenen Voraussetzungen, die Beschäftigung in Altersteilzeit ist anders zu bewerten als eine Arbeit auf Abruf.
Die Entscheidung für den jeweiligen Vertragstyp ist seitens des Arbeitgebers essenziell: das Teilzeitbefristungsgesetz erlaubt dem Arbeitgeber Arbeitsverträge zu befristen, jedoch sind hier auch formelle Fallstricke bei der Zweckbefristung und Sachgrundbefristung gegeben. Unsere Kanzlei für Arbeitsrecht in Augsburg unterstützt Sie auch bei komplexen Sachverhalten und Aufgabenstellungen.

Im laufenden Arbeitsverhältnis stellt sich häufig die Frage, wie weit das Direktionsrecht des Arbeitgebers geht, ob eine Versetzung in der ausgesprochenen Form rechtmäßig ist, welche Schritte einzuleiten sind, sofern eine Abmahnung erteilt wurde. Hier gilt es die verschiedenen Interessenslagen abzuwägen und in der im Einzelfall festzulegenden Strategie zu reagieren.

Auf Seiten des Arbeitgebers muss die richtige Reaktion auf ein Fehlverhalten abgewogen werden: Ermahnung, Abmahnung oder gar eine Kündigung, dies ist abzuwägen mit den sich ergebenden unterschieden Folgen und Kostenrisiken. Zudem ergeben sich im laufenden Arbeitsverhältnis häufig Probleme im Umgang mit Arbeitnehmern: Häufige Kurzerkrankungen oder auch Langzeiterkrankungen – das Arbeitsrecht gibt dem Arbeitgeber hier unterschiedliche Möglichkeiten an die Hand hierauf angemessen zu reagieren. Zum Beispiel die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements in Zusammenarbeit mit der Krankenkasse. In manchen Fällen muss die Prüfung des Ausspruchs einer personenbedingten Kündigung erfolgen, hier ist anwaltliche Begleitung dringend anzuraten: der konkrete Fall muss mit den jeweiligen Besonderheiten bewertet, die mögliche Maßnahme abgewogen werden, ist eine Weiterbeschäftigung möglich?

Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Besonders bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen bedürfen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in der Regel den Rat eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht:
Nach Ausspruch einer Änderungskündigung, einer ordentlichen Kündigung oder fristlosen Kündigung gilt es verschiedene Punkte weitergehend zu klären:
Ob eine Kündigung in der ausgesprochenen Form überhaupt wirksam ist, muss sehr häufig geprüft werden: durch die hohen formalen Anforderungen an eine Kündigung sind diese sehr fehleranfällig.

Die Anhörung des Betriebsrates muss ordnungsgemäß unter Beachtung der Fristen erfolgen, so auch die Anhörung der Schwerbehindertenvertretung. Es gibt Mitarbeiter mit tariflichem Kündigungsschutz oder auch einem Kündigungsschutz für werdende Mütter. Auch Eltern in der Elternzeit und anerkannte Schwerbehinderte sind besonders geschützt.
Daneben ist das Kündigungsschutzgesetz zu beachten, die Kündigung bedarf bei der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes eines Grundes: dieser muss in der Person (personenbedingte Kündigung), in dem Verhalten (verhaltensbedingte Kündigung) oder im Betrieb (betriebsbedingte Kündigung) liegen, anderenfalls kann die Kündigung sozialwidrig sein, d.h. die Kündigung ist nicht gerechtfertigt.
Auch sind Urlaubsabgeltungsansprüche, Ansprüche aus Überstunden, Kündigungsfristen und eventuell besondere Regelungen aus einem Tarifvertrag zu prüfen.

Das Interessante am Arbeitsrecht und die Herausforderung liegt aber auch in der Einbeziehung kollektivrechtlicher Aspekte: ist ein Tarifvertrag anzuwenden, welche Regelungen sind günstiger (Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, evtl. Betriebsvereinbarung), sind die Beteiligungsrechte des Betriebsrates gewahrt, welche Rechte stehen dem Betriebsrat im Einstellungsverfahren zu, welche Rechte bei personellen Angelegenheiten zu? Wie werden diese Rechte praktisch umgesetzt, welche Schritte müssen von Seiten des Betriebsrates und natürlich auch von Seiten des Arbeitgebers beachtet werden. Hier bedürfen Betriebsräte und auch Arbeitgeber häufig einer fundierten Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht um eine Eskalation zu verhindern.

Zeugnisse im Arbeitsrecht

Erstaunlich häufig ergeben sich arbeitsrechtliche Fragestellungen zur Erteilung des Zeugnisses: der Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis, wobei dieses Zeugnis der Zeugniswahrheit entsprechen muss. Dabei dürfen keine Geheimzeichen verwandt werden. Ein erteiltes Zeugnis ist stets individuell zu prüfen. Die möglichen Schritte für den Arbeitnehmer zur Einleitung einer Zeugniserteilungsklage oder einer Klage auf Zeugnisberichtigung sind auch unter Kostengesichtspunkten abzuwägen.

Dabei gilt die Besonderheit des arbeitsgerichtlichen Verfahrens: hier trägt in der ersten Instanz jede Partei ihre Kosten der anwaltlichen Vertretung, unabhängig davon, ob das Verfahren gewonnen oder verloren wird. Dieser besondere Kostenaspekt ist in jeder Lage des Verfahrens, ob vor dem Arbeitsgericht oder dem Landesarbeitsgericht zu prüfen.

Das Arbeitsrecht hat seinen Reiz insbesondere durch eine Tätigkeit auf „beiden – allen – Seiten“: sowohl also auf Seiten der Arbeitnehmer als auch auf Seiten der Arbeitgeber und durch die Beratung von Betriebsräten kann der ausgewogene Background für eine interessengerechte Vertretung erworben werden: als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht muss man alle Seiten kennen, um das Potenzial für Vergleiche, Regelungen und Vorgehensweisen zur Gänze auszuschöpfen. Wir stehen Ihnen dabei als erfahrene Kanzlei für Arbeitsrecht in Augsburg und Umgebung gern zur Verfügung.