Familienrecht Augsburg

Heike Gall-Alberth ist seit 1984 als Rechtsanwältin zugelassen und schwerpunktmäßig im Familienrecht tätig. Im Jahr 1997 ist ihr aufgrund der besonderen Fachkenntnis und Tätigkeit als Rechtsanwalt für Familienrecht von Seiten der Rechtsanwaltskammer München der Titel Fachanwältin für Familienrecht verliehen worden.

Im Familienrecht sind immer wieder gravierende Änderungen durch Gesetzgebung und Rechtsprechung eingetreten, zuletzt durch das Unterhaltsrechtsreformgesetz und die Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit im Jahr 2008. Eine Spezialisierung im Bereich des Familienrechtes setzt daher eine umfangreiche Sachkenntnis beim Rechtsanwalt voraus. Regelmäßige Fortbildungen für Anwälte im Tätigkeitsbereich Familienrecht sind daher unabdingbar.

Rechtsanwältin Heike Gall-Alberth ist daher auch Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Das Familienrecht hat Berührungspunkte zum Erbrecht, Steuerrecht und Sozialrecht, aber auch zum Straf- und Mietrecht.

Rechtsanwältin Heike Gall-Alberth berät und vertritt ihre Mandanten aus Augsburg und Umgebung nicht nur nach Trennung und Scheidung. Gerade aufgrund der Änderungen im Unterhaltsrecht, aber auch bei Vorhandensein von Vermögen und einem Unternehmen oder bei Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit ist es ratsam, vor einer Heirat einen Ehevertrag zu schließen. Auch bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder einer Lebenspartnerschaft empfiehlt sich der Abschluss eines Vertrages, insbesondere beim gemeinsamen Kauf einer Immobilie oder gemeinsamen Kindern.

Folgende Fragestellungen ergeben sich im Familienrecht häufig:

Kind/er:

– Abstammung: Vaterschaftsanerkennung, Vaterschaftsanfechtung
– Elterliche Sorge: Kindeswohlgefährdung, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitsfürsorge, Kindergartenangelegenheiten, schulische Belange, Vermögenssorge, religiöse Angelegenheiten
– Umgang: Umgangsverweigerung, Umgangsausschluss, Umgangspflegschaft
– Kindesunterhalt: Düsseldorfer Tabelle, Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Unterhaltsverpflichtung gegenüber volljährigen Kindern
– Namensrecht

Ehewohnung:

– Übertragung zur alleinigen Nutzung, Getrenntleben innerhalb der Ehewohnung
– Entlassung aus einem Mietvertrag
Gewaltschutz

Unterhalt:

– Beiträge zum Familienunterhalt
– Trennungsunterhalt
– nachehelicher Unterhalt bei Betreuung gemeinsamer Kinder, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Alter, Ausbildung, Aufstockungsunterhalt
– Befristung des nachehelichen Unterhaltes

Scheidung:

– Trennungsjahr
– Verfahren mit Auslandsbezug

Versorgungsausgleich:

– auszugleichende Anwartschaften, Ausschluss, Einbeziehung in ehevertragliche Vereinbarungen

Zugewinnausgleich:

– Anfangsvermögen, Zurechnung von Schenkungen, Bewertung des Endvermögens, Sicherung von Ansprüchen

Vermögensauseinandersetzung:

– Nutzungsentschädigung
– Bewertung einer Immobilie, Übernahme eines Miteigentumsteiles, Ausgleichszahlung,
– Teilungsversteigerung

Verbindlichkeiten:

– Mithaftung, Gesamtschuldnerausgleich

Da Familienrecht in die Gesellschaft wirkt, ist Rechtsanwältin Heike Gall-Alberth seit Jahrzehnten Mitglied im gemeinnützigen Verein Frauenhaus Augsburg e. V. und nimmt regelmäßig am Runden Tisch „häusliche Gewalt“ teil. Sie ist ferner als Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin im (Augsburger Netzwerk Trennung und Scheidung) präsent und übernimmt inhaltliche Gestaltungsverantwortung bei der Vorbereitung der Plenumssitzungen. Rechtsanwältin Heike Gall-Alberth ist ferner Vorstandsmitglied des gemeinnützigen Vereines Wildwasser Augsburg e. V. – Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt an Mädchen und Frauen in Augsburg.