Mediation Augsburg

Rechtsanwältin Heike Gall-Alberth hat 2005/2006 an einer professionellen Mediationsausbildung nach anerkannten Standards beim Eidos Projekt Mediation, geleitet durch die höchst erfahrenen Dres. Gisela und Hans-Georg Mähler teilgenommen (www.eidos-projekt-mediation.de). Motivation war, ein Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktlösung anzubieten, insbesondere für getrennte Partner, die weiter durch gemeinsame Kinder miteinander verbunden sind.

Was versteht man unter Mediation?

Mediation ist ein strukturiertes Verfahren, bei dem nach Klärung der Geeignetheit zunächst die Themenbereiche und Konfliktfelder, für die Klärungsbedarf besteht, gesammelt werden. Anschließend werden zu jedem Themenbereich die Positionen dargestellt und die jeweils unterschiedlichen Zukunftsinteressen und Bedürfnisse erarbeitet. Ziel ist, die verschiedenen Sichtweisen zu verstehen und Einigungen zu erzielen, die den beiderseitigen Interessen gerecht werden. Gefundene Lösungen sollen nach Überprüfung durch externe parteiliche Berater in eine verbindliche Vertragsform, gegebenenfalls mit notarieller Beurkundung, gebracht werden.

Da die Mediation auf Selbstverantwortung basiert, ist eine volle Informiertheit durch Offenlegung aller entscheidungserheblichen Tatsachen und freiwillige Vorlage von Daten und Dokumenten Grundvoraussetzung. Für das Mediationsverfahren besteht Vertrauensschutz, das heißt, die Mediatorin steht nicht als Zeugin oder Vertreterin einer Partei nach Scheitern der Mediation zur Verfügung.

Die Mediatorin ist um Allparteilichkeit bemüht. Sie ist allen Konfliktbeteiligten gegenüber gleichermaßen verpflichtet.
Als Fachanwältin für Familienrecht bringt die Mediatorin Heike Gall-Alberth aus Augsburg ihre Rechtskenntnisse im Familienrecht und anderen Rechtsgebieten ein. Es besteht der Vorrang des Mediationsverfahrens vor einem Gerichtsverfahren. Da die Teilnahme an einer Mediation freiwillig ist, steht es jedem Beteiligten frei, die Mediation zu beenden, wenn keine Möglichkeit mehr gesehen wird, bestehende Konflikte auf diesem Weg zu lösen.

Mediation erfordert Konsensbereitschaft

Die Teilnahme an einer Mediation setzt voraus, dass jeder für sich selbst einstehen kann. Es sollte eine ergebnisoffene Konsensbereitschaft vorliegen und die Bereitschaft, trotz teilweise unüberwindbar scheinender widerstreitender Interessen, sich auf den Mediationsprozess einzulassen und direkt miteinander umzugehen. So ist Mediation nur möglich, wenn sich die Konfliktparteien gemeinsam an einen Tisch zu setzen.

Die Mediation wird nach Zeitaufwand auf Basis einer Vergütungsvereinbarung abgerechnet.

Das Verfahren spart Kosten, Zeit und destruktive Energie durch das Vermeiden langwieriger Gerichtsverfahren mit unsicherem Ausgang.

Es besteht die Chance, durch die Mediation Kommunikationsbarrieren zu überwinden und individuelle und zukunftsorientierte Ergebnisse und Lösungen zu finden, eine WIN-WIN-Situation herzustellen, sodass nicht einer/eine als Verlierer/in vom Beziehungsschlachtfeld geht und es möglich ist, sich künftig auf Augenhöhe, respektvoll und in Anerkennung der Verdienste für die Partnerschaft und Familie zu begegnen.

Über die Mediatorin

Rechtsanwältin Heike Gall-Alberth ist Vorstandsmitglied des gemeinnützigen Vereines MediationAugsburgSchwaben e.V. (www.mediationaugsburgschwaben.de). In diesem Verein haben sich Mediatoren und Mediatorinnen aus psychosozialen und juristischen Berufen, aus der Wirtschaft und dem Lehrbereich zusammengeschlossen. Ziel des Vereines ist es, die Mediation in der Öffentlichkeit als konstruktive Methode zur Vorbeugung bzw. Lösung von Konflikten zu etablieren und damit einen Beitrag zur Veränderung der öffentlichen und privaten Streitkultur zu leisten. Zudem findet ein beruflicher Austausch statt. Rechtsanwältin Heike Gall-Alberth nimmt regelmäßig an kollegialer Supervision teil.